Allgemeine Geschäfts-bedingungn

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immer auf Reise - Gesellschaft

(Stand Februar 2024)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen ‘Immer auf Reise’ und dem Kunden abgeschlossenen Vermittlervertrages/ Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.d. §§ 675, 631 ff., 651 v ff. BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Abschluss des Vermittlervertrages

1.1 Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde ‘Immer auf Reise’ bzw. dem mobilen Reiseberater den Abschluss eines Vermittlungsvertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages verbindlich an. Der Auftrag kann persönlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.2 ‘Immer auf Reise’ oder der mobile Reiseberater vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fluggesellschaft), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

2. Reiseanmeldung, Pflichten

2.1 ‘Immer auf Reise’  bzw. der mobile Reiseberater wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.

2.2 ‘Immer auf Reise’  wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung bzw. Buchung gebunden. Mit Zugang der Reisebestätigung gilt das Angebot als angenommen und ein rechtlich bindender Vertrag kommt zustande. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. 

2.4. Der Kunde ist verpflichtet alle für die Buchung erforderlichen Dokumente und Informationen umgehend nach Zugang der Reisebestätigung an ‘Immer auf Reise’ zu übermitteln. Nachteile, die sich aus Versäumnissen oder unvollständigen/abgelaufenen Dokumenten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. 

2.5 ‘Immer auf Reise’  wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet ‘Immer auf Reise’  nur im Rahmen der  Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

2.6 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird die ‘Immer auf Reise’ dem Kunden umgehend weiterleiten.

2.7 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 ‘Immer auf Reise’  oder der mobile Reiseberater wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).

3.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunde ‘Immer auf Reise’  und den Reiseveranstalter /Leistungsträger vollumfassend über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

3.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern ‘Immer auf Reise’  den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 3.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 3.2 nachgekommen ist.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

3.5 ‘Immer auf Reise’  empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.

3.6 Der Kunde ist für die Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet. ‘Immer auf Reise’  haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung und Bezahlung der von der ‘Immer auf Reise’  vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

5. Vermittlungsentgelte bzw. Buchungsgebühren

5.1. ‘Immer auf Reise’  erhebt für die Vermittlung von Flügen und Hotels eine Buchungspauschale. Diese weisen wir bei der Buchung jeweils gesondert aus. Das gilt für Beratung wie auch für Storno oder Umbuchungsgebühren. Im Falle einer Stornierung/Umbuchung werden unsere und auch fremde Kosten weiterberechnet. Hierfür ist der Stornierungsgrund unerheblich.

5.2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird zwingend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.3. Bei Stornierung eines Fluges erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts keine Erstattung. Bei Stornierung weiterer Leistungen (Unterkunft, Transfer etc.) werden dem Kunden die Kosten abzüglich einer Stornierungspauschale von 20% des Buchungswertes erstattet. Nicht stornierbare Sonderleistungen sind hiervon ausgenommen und werden nicht erstattet.

5.4. In der Reisebestätigung wird dem Kunden der Zeitpunkt mitgeteilt, bis zu dem die einzelnen Leistungen des Vertrages unter Einbehalt der Stornierungspauschale stornierbar sind. Geht der Rücktritt des Kunden nach genanntem Datum ein, wird der volle Buchungsbetrag fällig. Es erfolgt keine Erstattung, ggf. entstehende Stornierungskosten bei Leistungsträgern/Reiseveranstaltern werden dem Kunden zu Lasten gelegt.

5.5. Zahlungen erfolgen je nach den Angaben in der Buchungsbestätigung entweder im Wege des Direktinkassos unmittelbar an den Reiseveranstalter /Leistungsträger oder unmittelbar an die Immer auf Reise-Gesellschaft. Unsere mobilen Reiseberater werden für uns als selbständige Handelsvertreter tätig. Sie sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen von Kunden entgegenzunehmen. Aktivierte Rücklastschriften berechnen wir mit einer Gebühr von 15,- EUR

5.6. Anzahlungen werden nach Vertragsabschluss sofort fällig. In der Regel sind dies die volle Höhe des Flugpreises + 20% des Unterkunftspreises. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Unterkunftspreises und weiterer Leistungen (z.B. Transfer) werden bis zum in der Reisebestätigung genannten Datum fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor Antritt der Reise.  Ausnahmen hiervon werden gesondert in der Reisebestätigung aufgeführt. Bei kurzfristigen Buchungen wird sofort der volle Reisepreis fällig. 

5.7. Die Höhe des sofort zu leistenden Betrages ist abhängig von der gewählten Zahlungsart. Die Konditionen diesbezüglich werden dem Kunden bei Auswahl der Zahlungsart, spätestens auf der entsprechenden Reisebestätigung mitgeteilt. 

5.8. ‘Immer auf Reise’ behält sich im Falle nicht fristgerecht geleisteter Zahlungen das Recht vor, die Reise zu stornieren und entstehende Kosten dem Kunden zur Last zu legen. Diese Kosten werden nach Ablauf der Mahnphase an ein Inkassounternehmen übergeben. 

6. Reiseunterlagen

Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch ‘Immer auf Reise’  ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen), hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich ‘Immer auf Reise’ und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

6.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

6.2 ‘Immer auf Reise’  oder der mobile Reiseberater ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.

6.3 Mängelanzeigen des Kunden bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung, die gegenüber ‘Immer auf Reise’  abgegeben werden, wird ‘Immer auf Reise’  unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.

6.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

6.5 Die Regelungen nach Ziff. 6.1 - 6.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern die ‘Immer auf Reise’  selbst Reiseveranstalter ist.

7. Datenschutz

Personenbezogenen Daten, die der Kunde ‘Immer auf Reise’  zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. ‘Immer auf Reise’ wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für ‘Immer auf Reise’ tätige Dritte.

8. Hinweis für Verbraucher

8.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Rechtsgeschäfte, die online abgeschlossen wurden, befindet sich unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.

8.2 ‘Immer auf Reise’ ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

9. Verlinkungen / Frames

Auf unserer Webseite werden während des Buchungsablaufs Inhalte (z.B. Bilder, Videos) von Drittanbietern mittels Hyperlinks oder Frames angezeigt. Auf diese Inhalte hat ‘Immer auf Reise’ keinerlei Einflüsse. Die Einbeziehung mittels Hyperlinks oder Frames stellt keine Billigung der Inhalte dar. Sofern wir einen Hinweis erhalten, prüfen wir unverzüglich den betreffenden Inhalt.

10. Datenschutz

Wir verwenden die im Rahmen einer Buchung übermittelten Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung; weitere Hinweise zum Datenschutz enthält unsere Datenschutzerklärung. Diese kann auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ bzw. folgender URL abgerufen werden: https://www.immeraufreise.de/datenschutz

 

Streitbeilegung / Verbraucherschlichtungsstelle

‘Immer auf Reise’ richtet sich nach der Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle finden Sie hier.